Ab dem 2. November 2020 müssen sowohl das Personal als auch die Restaurantgäste Mund- und Nasenschutz tragen.
Laut gegenwärtiger Regelungen bitten wir unsere lieben Gäste, während des Aufenthaltes im Bistro 1 Restaurant den Mund- und Nasenschutz vorschriftsmäßig zu tragen und ausschließlich beim Essen abzulegen. Unsere Kollegen kontrollieren die Einhaltung der Mund- und Nasenschutzpflicht!
Danke für Ihr Verständnis!